Werkverkehrsversicherung
Versicherbar sind Güter von Groß-, Einzelhandels-, Handwerks- und Fabrikationsbetrieben, die mit eigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern für eigene Zwecke befördert werden. Die beförderten Güter müssen im Eigentum des Unternehmens oder von ihm gekauft, verkauft, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.